Wie viel Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?

Fahrradunfall

Wieviel Schmerzensgeld Sie nach einem Fahrradunfall fordern können, orientiert sich nach Urteilen ähnlichen Fällen. Wir haben Ihnen Urteile typischer Verletzungen nach einem Fahrradunfall zusammengestellt:

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich?

Leider ist es für juristische Laien nicht immer einfach herauszufinden, wie viel Schmerzensgeld einem bei einem Fahrradunfall nach der Schmerzensgeldtabelle zusteht. Denn der Begriff der Schmerzensgeldtabelle ist leider etwas irreführend: Es handelt sich dabei nicht um eine klassische Tabelle, in der man unter „F“ wie Fahrradunfall oder „S“ wie Schürfwunde einen bestimmten Betrag findet. Die Schmerzensgeldtabelle ist eine Sammlung von Urteilen der Rechtsprechung über Schmerzensgelder, welche von einem Gericht als „angemessen“ hoch für eine Verletzung angesehen wurden.

Wir möchten gerne ein bisschen Licht ins Dunkeln bringen und haben daher eine Auswahl von solchen Urteilen der letzten Jahre bei Fahrradunfällen über die Höhe des Schmerzensgeldes für Sie zusammengestellt. Natürlich ist diese Übersicht nicht abschließend, wir haben uns dabei an den häufigsten Verletzungsformen von Fahrradunfällen orientiert.

Prellungen nach einem Sturz von einem Fahrrad:

Das Amtsgericht Offenbach befand am 28.03.2014, dass für mehrere Prellungen (Hand, Rücken und Unterschenkel) ein Schmerzensgeld von 150,00 Euro angemessen sei (AG Offenbach, 28.03.2014 – 39 C 112/ 13).

Großflächige Schürfwunden an Knien und Ellbogen

Schürfwunden gehören zu den „Klassikern“ der Verletzungen bei einem Fahrradunfall. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main fand, dass für solche häufig sehr schmerzhaften Verletzungen ein Schmerzensgeld von 490,00€ angemessen ist (AG Frankfurt a.M., 18.03.2016 – 29 C 2094/15).

Schürfwunde, Prellungen und Kopfplatzwunde

Ein Fahrradfahrer wurde von einem Autofahrer wegen der tiefstehenden Sonne übersehen. Das Landgericht Nürnberg – Fürth urteilte im Jahr 2016, dass eine Sonnenblendung keine Entschuldigung sei. Der Fahrradfahrer erhielt nach seinem Fahrradunfall ein Schmerzensgeld von 1.000,00 €. (LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 – 2 S 8390/15)

Gesichtsverletzung mit Narbe

Das Landgericht Kiel sprach einer Fahrradfahrerin nach einem Fahrradunfall, der zu einer Narbe im Gesicht über den Augenbrauen führte, 3.000,00 € Schmerzensgeld zu. (LG Kiel, 18.12.2018 – 12 O 177/18)

Lesetipp: In diesem Beitrag finden Sie eine Schmerzensgeldtabelle, die nach Verletzungsart sortiert ist und noch mehr Urteile enthält.

 
Tiefe Risswunde zwischen den Fingern

Nach einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einer Joggerin erlitt der Fahrer eine Risswunde zwischen Daumen und Zeigefinger. Das Landgericht Münster empfand ein Schmerzensgeld von 800,00 € als angemessen hierfür, der Fahrradfahrer erhielt aber nur 25 % hiervon, da ihn ein Mitverschulden an der Verletzung traf. (LG Münster, 16.12.2015 – 01 S 56/15)

Schlüsselbeinbruch

Das Amtsgericht Hamburg hielt im Jahr 2016 fest, dass ein Schlüsselbeinbruch nach einem Fahrradunfall einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 1.500,00€ rechtfertigt. Neben dem gebrochenen Schlüsselbein hatte der Fahrradfahrer auch eine Prellung erlitten. (AG Hamburg, 10.03.2016, 16 C 35/14)

Gebrochener Unterarm

Häufig stürzt man bei einem Fahrradunfall auf seine Unterarme. Ein Mann aus Hamburg erhielt für einen Speichenbruch mit anschließender Operation vom Landgericht Hamburg 3.500,00€ als Schmerzensgeld zugesprochen (LG Hamburg, 23.01.2015 – 331 O 5/13).

Kniebänderverletzung

Das Landgericht München entschied im Jahr 2002, dass nach einer schwerwiegenden Bänderverletzung der Knie nach einem Fahrradunfall eine Zahlung von 5.113,00 € angemessen ist. Dies liegt auch daran, dass nach einer Bandverletzung der Knie häufig operiert werden muss (LG München, 22.07.2002 – 19 O 15439/01).

Unterschenkelbruch

Nach einem Fahrradunfall erlitt eine junge Frau im Jahr 2000 eine Unterschenkelfraktur. Das OLG Frankfurt nahm an, dass eine Zahlung i.H.v. 3.000,00€ als Schmerzensgeld angemessen sei (OLG Frankfurt a.M., 02.05.2001, – 21 U 84/2000).

 

Zusammengefasst kann man also sagen: Nach einem Fahrradunfall gibt es eine Vielzahl von Verletzungen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen. Je schwerwiegender die Verletzung, desto höher das Schmerzensgeld. Kompliziert wird es immer dann, wenn mehrere Verletzungen gleichzeitig nach einem Fahrradunfall entstanden sind. Denn dann sind neben der reinen Verletzung auch eine Arbeitsunfähigkeit, psychische Beeinträchtigungen und stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen. Aber auch Freizeitbeeinträchtigung und Beeinträchtigungen in der Haushaltsführung können zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen. Voraussetzung hierfür ist eine beweiskräftige Dokumentation. 

Bei multiplen Verletzungen sollten Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche zudem nicht alleine geltend machen sondern einen spezialisierten Rechtsdienstleister in Anspruch nehmen

WICHTIG: Bei einem unverschuldeten Fahrradunfall ist die Beauftragung zu 100% kostenfrei, da der Unfallverursacher Ihre Rechtsverfolgungskosten tragen muss.

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