Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall

Schadensersatz nach Autounfall

Nach einem Autounfall gibt es eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, die gegen den Unfallverursacher / seine Haftpflichtversicherung entstehen könne. Dazu gehört unter anderem auch die Schadensposition der Wertminderung des Wagens. Doch was genau versteht man unter Wertminderung?

Was ist eine Wertminderung bei einem Fahrzeug?

Selbst wenn man den besten Automechaniker der Welt nach einem Verkehrsunfall mit der Reparatur des eigenen Wagens beauftragen könnte, er könnte nichts daran ändern, dass der Wagen später als Unfallwagen schwerer verkäuflich ist, als ein Wagen ohne Unfallhistorie. 

Wird ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft, kann der Vertrag unter Umständen angefochten werden oder der Käufer tritt später von dem Vertrag zurück und verlangt Schadensersatz. Tatsächlich kann sogar der Tatbestand des Betruges erfüllt sein, wenn ein Unfallwagen fälschlicherweise wissentlich oder „ins Blaue hinein“ als unfallfrei deklariert wird.

Deshalb ist auch nach einer Reparatur Ihr Fahrzeug unfallbedingt weniger Wert als vor dem Unfall vor. Darum gehört die hieraus stammende merkantile Wertminderung auch zum materiellen Schadensersatzanspruch, welche nach einem Autounfall verlangt werden können. Das Auto ist trotz Reparatur weniger Wert als ein vergleichbarer unfallfreier Wagen. Dieser Erkenntnis hilft Ihnen aber nur bedingt weiter: denn ob Sie in Ihrem Fall auch tatsächlich Anspruch auf einen merkantilen Minderwert haben und wie hoch dieser Anspruch am Ende sein wird, muss gutachterlich ermittelt werden. 

Schlussendlich muss auch differenziert betrachtet werden, wem die Ansprüche aus Wertminderung zustehen. Hierbei gibt es Unterschiede, je nachdem ob der Wagen geleast oder gekauft wurde.

 

Wann liegt nach einem Unfall keine Wertminderung vor?

In Ausnahmefällen kommt es trotz Unfall zu keiner merkantilen Wertminderung des Wagens. Dies ist der Fall, wenn durch den Verkehrsunfall nur kleine Bagatellschäden entstanden sind, wodurch der Wagen nicht als Unfallwagen klassifiziert wird. Wurde zum Beispiel bei einem Fahrradunfall nur ein bisschen „am Lack gekratzt“, muss der Wagen bei einem Weiterkauf nicht als Unfallwagen deklariert werden, sodass Ihnen insoweit kein Schaden entsteht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Unfall zu der Bezeichnung „Unfallwagen“ führt, wenn ein Blechschaden entstanden ist, beispielsweise eine Verbeulung.  Dabei ist unerheblich, ob dieser Schaden durch eine Reparatur nicht mehr erkennbar ist, oder mit geringem Aufwand repariert wurde. Teilweise wird eine merkantile Wertminderung auch abgelehnt, wenn das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist, oder bereits mehr als 100.000 Kilometer gefahren wurde.

 

Wie wird die Wertminderung eines Fahrzeuges errechnet?

Für die Errechnung der Wertminderung gibt es grundsätzlich verschiedene mathematische Formeln, mithilfe derer der merkantile Minderwert ermitteln werden kann. Hierzu gehören verschiedene mathematische Modelle, wie zum Beispiel die Methode

  • Ruhkopf / Sahm“ (welche tabellarisch vorgeht) oder
  • die Methode „Halbgewachs“ (welche viele Faktoren miteinander verbindet).  

Faktoren können das Alter des Wagens, seine Laufleistung, aber auch Vorschäden und Anzahl der Vorbesitzer sein. Hiermit werden dann die Kosten der Reparatur mathematisch in Verbindung gebracht. Insbesondere bei Neuwagen wird daher der merkantile Minderwert besonders hoch ausfallen. Somit hängt es immer vom Einzelfall ab, wie hoch die errechnete Wertminderung ausfällt.  Die mathematische Berechnung kann zwar durchaus verzwickt sein, die gute Nachricht ist: Die Wertminderung wird durch einen Sachverständigen nach einem Unfall ohnehin ermittelt, sodass Sie sich hierum keine Sorgen machen müssen. Die merkantile Wertminderung ist Teil des Gutachtens hinsichtlich der Schadenshöhe, die von einem Sachverständigen errechnet wird. 

Kennen Sie den Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten? Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu diesem Thema!

 

Wie macht man die Wertminderung nach einem Unfall geltend?

Wurde die Wertminderung durch den Gutachter festgestellt oder selber errechnet, kann sie als Teil des materiellen Schadensersatzes gegen die Gegenseite, bzw. die gegnerische Versicherung geltend gemacht werden. Das Gutachten kann in solchen Fällen direkt bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden.

 

Wer bekommt die Wertminderung?

Wer schlussendlich die Wertminderung als Schaden ausgezahlt bekommt, bestimmt sich nach dem Eigentum am beschädigten Fahrzeug. Demnach ist zu differenzieren, ob Sie Eigentümer waren oder ob der Wagen durch Leasing finanziert wird.

Eigentümer

Wenn der Wagen gekauft wurde, steht Ihnen als Eigentümer der Ersatz der merkantilen Wertminderung zu. In diesem Fall stellen sich keine weiteren Probleme.

Leasing

Beim Leasing kann es durchaus problematischer werden: Der Leasingnehmer ist nämlich nicht Eigentümer des Wagens, sondern der Leasinggeber. In manchen Fällen wird zwar dem Leasingnehmer der Schadensersatz aus der merkantilen Wertminderung ausgezahlt, diese steht aber grundsätzlich dem Leasinggeber zu. Wurde der Unfall selber verursacht (handelt es sich also um einen Kaskoschaden), kann der Leasinggeber bei Rückgabe des Wagens einen Ausgleich der Wertminderung durch den Leasingnehmer verlangen.

Wertminderung bei fiktiver Abrechnung nach einem Unfall

Bei einem Verkehrsunfall besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, anstelle der Reparatur den Wagen im beschädigten Zustand weiterzufahren, und trotzdem die Reparaturkosten als Schadensersatz geltend zu machen (Sog. fiktive Abrechnung). Fraglich ist dann, ob auch hier die merkantile Wertminderung als Schaden geltend gemacht werden kann. Denn die merkantile Wertminderung richtet sich ja eigentlich danach, dass ein reparierter Wagen nach einem Unfall weniger Wert ist. Die Rechtsprechung geht hingegen davon aus, dass ein merkantiler Minderwert auch innerhalb der fiktiven Abrechnung einen durchsetzbaren Anspruch begründet. (LG Memmingen, Endurteil v. 08.01.2019 – 33 O 1276/17)

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