Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld nach Unfall

Grundsätzlich kann jede Verletzung einen Schmerzensgeldanspruch gem. § 253 BGB auslösen. Wenn das Verhalten eines anderen Menschen einen Schaden an dem körperlichen oder seelischen Wohlbefinden verursacht, und er diesen auch zu verantworten hat, kann man von einem Anspruch ausgehen. In der juristischen Welt ist dies jedoch etwas komplizierter ausgestaltet. Darum haben wir die vier häufigsten Fälle ausgewählt, bei denen Ihnen Schmerzensgeld zustehen kann.

Was ist Schmerzensgeld?

Grundsätzlich lässt sich beim Schadensersatz zwischen materiellen Schäden und immateriellen Schäden unterscheiden. Zu den materiellen Schäden gehört jede finanzielle oder sachliche Einbuße.

Beispiel: Wenn Sie einen Autounfall hatten, ist der materielle Schaden die Delle an Ihrem Auto. 

Wer Opfer einer körperlichen oder psychischen Verletzung geworden ist, soll nach der deutschen Rechtsordnung aber auch einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld für einen immateriellen Schaden gegen den Schädiger erhalten. Dabei soll das Schmerzensgeld eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für die erlittenen Verletzungen erfüllen. Das bedeutet, dass selbst wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist, das Opfer einen Ausgleich für die physischen und psychischen Verletzungen erhalten soll. 

 

Wann es Schmerzensgeld gibt

Grundsätzlich kann jede Verletzung einen Schmerzensgeldanspruch auslösen. Wenn das Verhalten eines anderen Menschen einen Schaden an dem körperlichen oder seelischen Wohlbefinden verursacht, und er diesen auch zu verantworten hat, kann man von einem Anspruch ausgehen. In manchen Fällen haften Personen auch dann, wenn sie keine Schuld an der Verletzung gehabt haben. Dies ist z.B. bei der verschuldensunabhängigen Halterhaftung der Fall. 

 

Verkehrsunfall

In Deutschland gab es allein im Jahr 2019 über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle, die polizeilich erfasst wurden. Die Wahrscheinlichkeit, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, ist also sehr hoch. Die gute Nachricht ist, dass jeder Autofahrer versichert sein muss. Dies ergibt sich aus § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Wird man bei einem Autounfall verletzt, kann man

  • die Versicherung,
  • den Fahrzeughalter und
  • den Fahrzeugführer

in Anspruch nehmen. Vorteil hiervon ist, dass Sie sich bei der Versicherung keine Sorgen um die Solvenz machen müssen, also ob der Anspruchsgegner überhaupt zahlen kann.

Wenn man von einem anderen Autofahrer verletzt wurde, gibt es eine Vielzahl von körperlichen Schäden, die man davontragen kann. Dabei zählt die HWS-Distorsion, auch Schleudertrauma genannt, zu der häufigsten Verletzung nach einem Verkehrsunfall. Folge hiervon sind Schmerzen im Nacken- und Kopfbereich. In manchen Fällen treten noch Übelkeit oder Erbrechen auf.

Besonders tückisch: Häufig treten die Symptome erst mehrere Stunden oder sogar Tage nach dem Unfall auf. In diesen Fällen lohnt sich der Gang zum Arzt aber trotzdem, denn wenn ein Schleudertrauma ärztlich dokumentiert wird, kann ein Schmerzensgeld gefordert werden. Die Höhe orientiert sich dabei meistens an der vom Arzt festgestellten Schwere des Schleudertraumas. Dabei wurden in sehr leichten Fällen nur 50 Euro, in sehr schweren Fällen sogar Schmerzensgelder im Millionen-Bereich zugesprochen

 

Fahrradunfall

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 135.000 Fahrradunfälle. Hierbei ist aber danach zu differenzieren, ob der Schädiger selber Fahrradfahrer, Fußgänger oder Autofahrer war. Wenn ein Autofahrer einen Fahrradfahrer anfährt, handelt es sich um einen Versicherungsfall. Die Gerichte drücken dies so aus:

„Zum Deckungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung zählen diejenigen Schadensfälle, die mit dem Fahrzeuggebrauch in einem inneren Zusammenhang stehen, was dann der Fall ist, wenn sich bei dem Schadensereignis die besondere Gefahr des Fahrzeugs als solchem auswirkt.“ (AG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 45 C 3887/11)

Reißt also ein Autofahrer unbedacht seine Tür auf, oder übersieht er die Vorfahrt eines Fahrradfahrers, ist die Folge, dass auch die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist.  Handelt es sich um einen anderen Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel einen anderen Fahrradfahrer oder einen Fußgänger, haftet nur dieser, wenn er keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Davon unabhängig werden Behandlungskosten von der eigenen Krankenversicherung des gezahlt, sodass jedem Fall eine adäquate Behandlung sichergestellt ist.

 

Hundebiss

Verlässliche Zahlen zu der Häufigkeit von Hundebissen gibt es nicht, da keine Meldepflicht für einen Angriff durch einen Hund bundesweit existiert. Manche Bundesländer erfassen gleichwohl die gemeldeten Fälle. So gab es beispielsweise im Jahr 2018 in Baden-Württemberg 1379 Hundeattacken. Die Zahl der Hundebiss beläuft sich in Deutschland auf rund 30.000 jährlich, davon sind allein 2.000 Post- und Paketboten betroffen!

Die Verletzungen bei einem Hundebiss werden in drei unterschiedliche Grade eingeteilt:

I. Grad: Beim ersten Grad wurde die Haut verletzt,

II. Grad: beim zweiten Grad drang das Gebiss bis zu den Muskelsträngen und Knorpel vor, 

III. Grad: beim dritten Grad wurde die Substanz von Knorpel oder Muskel verletzt, oder es kam zu einer Nekrose des Gewebes.

Häufig hat man als Opfer einer Hundeattacke darüber hinaus auch mit psychischen Verletzungen zu kämpfen. Gerade Kinder werden häufiger Opfer eines Hundebisses und können nach einer Attacke kein ungestörtes Verhältnis zu Hunden mehr aufbauen. Angststörungen oder Panikattacken können die Folge sein.

Gewusst? Selbst Angela Merkel hat aufgrund eines Hundebisses in ihrer Kindheit Angst vor Hunden, die im Rahmen von Staatsbesuchen, bei denen Präsidenten ihre Hunde vorstellen, immer wieder deutlich beobachtet werden kann.

Anspruchsgegner ist grundsätzlich der Hundehalter (also der Eigentümer des Tieres) oder der Hundeaufseher (also zum Beispiel jemand, der mit dem Hund Gassi geht). Es gibt keine deutschlandweite Pflicht, dass eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Jedoch haben die Bundesländer teilweise die Hundehalter dazu verpflichtet: In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen müssen Hundehalter eine Versicherung abgeschlossen haben. In Nordrhein-Westfalen besteht die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung für Hunde, die größer als 40 cm. sind oder mehr als 20 kg. wiegen. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Pflicht zur Versicherung des Hundes nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt wird eine Versicherung für einen Hund nach der Rasse (nachlesbar in der Rassenliste) gefordert.

 

Beleidigung 

In Deutschland wurden im Jahr 2018 220,291 Fälle von Beleidigungen polizeilich erfasst. Allerdings löst eine strafrechtliche Beleidigung nicht automatisch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld aus.

Grundsätzlich ist die Ehre eines Menschen, als Ausdruck seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Achtung seiner Persönlichkeit, ein geschütztes Rechtsgut. Jedoch muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung durch die Beleidigung vorliegen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn weitere Personen anwesend sind oder gezielt diffamiert und herabgewürdigt wurde. Für einen juristischen Laien ist es nicht einfach, festzustellen, wann eine Aussage so schwerwiegend ist, dass er ein Schmerzensgeld fordern kann.

Häufig spielt der Kontext der Beleidigung eine Rolle: Handelte es sich um ein Streitgespräch, kann eine Beleidigung als Ausdruck des „Hochschaukelns“ gesehen werden. Wenn eine Aussage aber keinen inhaltlichen Bezug zu einem Streit hat, sondern nur den Zweck verfolgt, dass die andere Person herabgewürdigt wird und verletzt sein soll, kann es einen Schmerzensgeldanspruch geben. In Zeiten von Social Media kann die schnelle Verbreitung einer Beleidigung das Opfer schwerwiegend verletzen.

Bei Beleidigungen urteilen die Gerichte nicht immer einheitlich, was die Bewertung, ob es ein Schmerzensgeld geben soll, und wenn ja, in welcher Höhe dieses angemessen ist, erschwert. Sollte ein Schmerzensgeldanspruch bestehen, muss der „Täter“ der Beleidigung dieses zahlen. Eine Haftpflichtversicherung greift hier nicht ein. Der Täter muss deshalb solvent sein, also finanziell in der Lage sein, das ggfs. ausgeurteilte Schmerzensgeld zu zahlen.

TIPP: Ist die gerichtliche Durchsetzung des Schmerzensgeldes erforderlich, sollten Sie beantragen, dass das Gericht feststellt, dass die Beleidigung vorsätzlich geschah. Eine Beleidigung kann zwar grundsätzlich nur vorsätzlich verwirklicht werden, durch die zivilrechtliche Feststellung wird jedoch die Zwangsvollstreckung erleichtert.

 

Ausnahme: Bagatellverletzung

Damit ein Schmerzensgeldanspruch gegen einen Schädiger entsteht, muss eine gewisse Grenze überschritten sein. Ansonsten spricht man von einer Bagatellverletzung, welche so gering ist, als dass es keine Genugtuungs- und Ausgleichszahlung braucht. Leichte Schürfwunden, die mit einem handelsüblichen Pflaster behandelt werden können, oder geringe blaue Flecke und Prellungen überschreiten die Bagatellgrenze nicht.

Sollte man sich unsicher sein, ob eine Verletzung die Grenze überschreitet, ist eine ärztliche Dokumentation und Diagnose sinnvoll.

 
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