
Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?
Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.
Bilden Sie sich mit unseren Beiträgen umfassend weiter, um nach Ihrem Schadensfall fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.
Selbst wenn Sie selber alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu überprüfen. Besonders bei Schmerzensgeldern, die die Versicherung zusätzlich selber einschätzen muss, entsteht hier eine Verzögerung.
Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug –
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