Schmerzensgeld und Problematiken bei HWS-Distorsion

Problematiken bei HWS Distorsionen

HWS-Distorsionen gehören zu den häufigsten Verletzungen, die nach einem Autounfall auftreten können. Kein Wunder: Rein theoretisch reicht bereits ein Aufprall beim Autoscooter auf der Kirmes, um den Kopf so stark nach vorne zu schleudern, dass eine HWS-Distorsion entsteht. Die Entstehung einer HWS-Distorsion ist also recht leicht möglich – die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruches hingegen weniger.

Nachweisbarkeit der HWS-Distorsion

Das Problem beginnt bereits bei der Nachweisbarkeit der HWS-Distorsion. Es handelt sich hierbei um eine Zerrung von Muskeln und Bändern, also um eine Verletzung von weichen Geweben des Körpers.

Nichtsdestotrotz ist die HWS-Distorsion schmerzhaft. Ein Arzt wird auch ohne sichtbare Verletzungen nachvollziehen können, dass eine HWS-Distorsion vorliegt. Ein Gang zum Arzt ist daher nach einem Autounfall unausweichlich.

 

Einschätzung des Schmerzensgeldes

Im zweiten Schritt muss überlegt werden, in welcher Höhe einem ein Schmerzensgeld zustehen kann. Wenn eine HWS-Distorsion vorliegt, wird man regelmäßig nach § 253 Abs. 2 BGB auch einen Schmerzensgeldanspruch haben. Voraussetzung hierfür ist, dass man widerrechtlich verletzt wurde. Dies wird bei einem Verkehrsunfall regelmäßig der Fall sein. 

Die Höhe des Schmerzensgeldes, welches man bei einer HWS-Distorsion verlangen kann, variiert. Im Durchschnitt werden hierbei zwischen 250,00 € bis 700,00 € realisiert werden können. Diese Werte orientieren sich an vergangenen Urteilen, die in Schmerzensgeldtabellen festgehalten sind. Sollten weitere Verletzungen hinzukommen, kann das Schmerzensgeld natürlich nach oben abweichen.

Erfolgsaussichten, nach einer HWS-Distorsion Ihr Schmerzensgeld durchzusetzen

Eine HWS-Distorsion wird vom erstbehandelnden Arzt unterschiedlich detailliert dokumentiert. Hiervon sind jedoch maßgeblich die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihre Schmerzensgeldes abhängig.

Dreh- und Angelpunkt ist hierbei jedoch immer, ob eine ärztliche Untersuchung unmittelbar nach dem Unfall durchgeführt wurde und welche Diagnostik hierbei veranlasst worden ist. 

Beruht die ärztliche Diagnose eines HWS-Traumas nicht nur allein auf den vom Arzt für glaubhaft gehaltenen Angaben des Geschädigten, sondern auch auf der Erhebung eigener Anknüpfungs- und Befundtatsachen, ist die Diagnose als Beleg für die behauptete Körperverletzung anzusehen (AG Biedenkopf zfs 1998, 375; a.A. AG Hanau zfs 1998, 376).

Spätestens wenn ein Arzt eine Schanz’sche Krawatte, Massagen und Fangopackungen verordnet oder einen „Hartspann der Halsmuskeln“ bzw. „deutliche Muskelverhärtungen“ (AG Lingen zfs 2001, 406) festgestellt hat, dann muss von einer unfallbedingten HWS-Verletzung ausgegangen werden (LG Limburg zfs 2002, 19; LG Lübeck zfs 2000, 436). Das gilt auch bei ärztlicher Diagnose „HWS-Distorsion“ und Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente (OLG Bamberg DAR 2001, 121 = NZV 2001, 470).

Sollten sich Symptome erst später zeigen, was durchaus möglich ist, kann trotzdem ein Schmerzensgeld realisiert werden. Auch hierfür ist die Voraussetzung, dass Sie zunächst einen Arzt aufgesucht haben.

In manchen Fällen kann man trotz dünner Beweislage sich zumindest mit der gegnerischen Versicherung auf einen Betrag einigen. Bei so einer Abfindung können Sie aber alle zukünftigen Ansprüche auf Schmerzensgeld aus dem Unfallereignis verlieren. Daher muss solch eine Abfindung dezidiert juristisch überprüft werden. 

 

Kostenrisiko

Einen Schmerzensgeldanspruch nach einer HWS-Distorsion gegen die gegnerische Versicherung alleine durchzusetzen birgt das Risiko, kein oder ein zu geringes Schmerzensgeld durchzusetzen oder sich bei einer Abfindung dem eigenen Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig zu machen. 

Einen Anwalt mit der Durchsetzung des Schmerzensgeldes zu beauftragen, kann hingegen ein erhebliches Kostenrisiko darstellen. Grundsätzlich können zwar Rechtsverfolgungskosten bei dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Bei einem etwaigen Mitverschulden, bei einer nur anteiligen Zahlung oder bei Verweigerung des Schmerzensgeldes aufgrund von Beweisschwierigkeiten müssen Sie am Ende unter Umständen die Anwaltskosten oder einen Teil hiervon selbst tragen. 

Eine risikofrei Alternativ besteht darin, VINQO mit der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes zu beauftragen.

Hierbei tragen Sie kein Kostenrisiko: Sollte die Forderung aus irgendeinem Grund nicht realisierbar sein, entstehen Ihnen durch VINQO keine Kosten. Nur wenn VINQO Ihre Forderung erfolgreich durchsetzen konnte, erhält VINQO 15 Prozent des erstrittenen Schmerzensgeldes.

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