Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?

Wo kostenvoranschlag nach Fahrradunfall erstellen lassen
Das Fahrrad wird für immer mehr Deutsche das typische Fortbewegungsmittel. Insbesondere seitdem auch Elektrobikes bergige Gegenden befahrbar machen, schwingen sich immer mehr Deutsche auf das Bike.

Wenn es dann zu einem Fahrradunfall kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: Wie und wo kann man das Fahrrad reparieren lassen? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?

Werkstattfreiheit nach Fahrradunfall

Grundsätzlich können Sie sich aussuchen, in welcher Fahrradwerkstatt Sie Ihr Fahrrad reparieren lassen möchten. Wenn Sie noch keine Werkstatt des Vertrauens haben, können Sie sich im Internet darüber informieren. Bei den meisten Fahrradhändlern ist übrigens eine Werkstatt mit angebunden.

Wenn Sie Ihr Fahrrad bei einer bestimmten Werkstatt des Herstellers reparieren lassen wollen, da es sich um ein besonders hochpreisiges Fahrrad handelt, ist dies grundsätzlich auch Ihr gutes Recht. Auch das Einschicken des Fahrrades ist dann möglich.

Teilweise ist zu hören, dass eingesessene Werkstätten nicht gerne die Fahrräder von Online-Händlern reparieren. Dies sind aber meisten Garantiefälle und nicht Fahrradunfälle. Wenn es sich um eine Reparatur handelt, die durch den Unfallverursacher zu begleichen ist, wird im Regelfall auch bei einem im Internet erworbenen Rad die Werkstatt die Reparatur übernehmen.

Etwas anderes kann bei einem geleasten Fahrrad gelten (Jobrad, Bikeleasing etc.). Abhängig vom Leasingvertrag muss man das Fahrrad werkstattgebunden reparieren lassen und vorher eine Reparaturkostenfreigabe einholen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten nach Fahrradunfall?

In manchen Fällen kann sich ein Gutachten anbieten, in anderen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag vollständig aus.

Kostenvoranschlag: In diesem Fall macht der Kostenvoranschlag nur eine Angabe darüber, wie teuer eine Reparatur voraussichtlich sein wird. Das heißt, es wird berechnet, wie viele Arbeitsstunden eine Reparatur benötigt, und was für einen Materialaufwand zu erwarten ist. Der Kostenvoranschlag selber kostet in der Regel zwischen 20,00 und 90,00 €.

Gutachten: Bei einem Gutachten wird nicht nur berechnet, wie viel eine Reparatur kosten wird, sondern es wird genauer untersucht, ob z. B. Risse im (Carbon)Rahmen vorhanden sind und ob es einen unfallbedingten merkantilen Minderwert gibt. Ein Gutachten wird nicht von jeder Werkstatt angeboten, sondern von spezialisierten Sachverständigen.

Ein Gutachten für ein Fahrradunfallschden kostet abhängig von den Prüfverfahren und dem Schadensumfang zwischen 400,00 – 1.000,00 €.

Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eingeholt werden soll, richtet sich nach der Höhe des voraussichtlichen Schadens und des Zeitwerts des Fahrrads: Denn wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten ca. 500,00 € nicht überschreiten, spricht man von einem Bagatellschaden. Hier muss der Unfallgegner keine Gutachtenkosten übernehmen, denn das teure Gutachten wäre in diesem Fall im Verhältnis zu den erwarteten Reparaturkosten unverhältnismäßig.

Wenn Sie Ihren Fahrradunfall risikofrei mit VINQO abwickeln wollen, prüfen wir im Rahmen der Schadensabwicklung für Sie, ob für Ihr Fahrrad ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll. Dazu ermitteln wir den Zeitwert und klären die Haftungsfrage mit der Versicherung, damit Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben!

Schadensminderungspflicht nach Fahrradunfall

Grundsätzlich trifft Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall eine „Schadensminderungspflicht“. Das heißt, dass Sie den Schaden nicht vergrößern dürfen.

Beispiel: Sie können nach einem Fahrradunfall nicht drei verschiedene Sachverständige mit der Begutachtung beauftragen, um die Reparaturkosten zu ermitteln und dies dann dem Unfallgegner in Rechnung stellen.

Häufig auch verkannt: Wenn Sie ein Mietrad oder den Nutzungsausfall bis zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrrads oder der vollständigen Reparatur beanspruchen wollen, sollten Sie dem Gegner von Beginn an dies mitteilen, damit diese die Kosten reduzieren kann.

Fahrradreparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden?

Gleich ob Sie sich für ein Gutachten oder für einen Kostenvoranschlag entscheiden: Bewahren Sie alle Belege auf, die Ihnen von der Werkstatt oder dem Sachverständigen ausgeteilt werden.

Dazu gehört insbesondere der Beleg dafür, dass Sie die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages bereits gezahlt haben.

Nachdem Sie den Kostenvoranschlag erhalten haben, muss, bevor es an die Reparatur geht, überprüft werden, ob die Reparatur unter Umständen mehr kostet, als das Fahrrad noch wert ist.

Hierfür wird ermittelt, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrrad ohne Schaden auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben. Denn nur wenn die Reparaturkosten nicht 30 % des Wertes des Fahrrades überschreiten, ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem Gutachten und auch manchmal bei einem Kostenvoranschlag wird dokumentiert, ob es sich um einen Totalschaden handelt.

Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer?

Manche Werkstätte schreiben bei einem Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten ohne 19 % Mehrwertsteuer auf. Dies liegt daran, dass die Mehrwertsteuer erst anfällt, wenn die Reparatur tatsächlich vorgenommen wird. Zwar kann auch nur auf der Basis eines Kostenvoranschlages das Geld zur Reparatur gefordert werden, jedoch nicht die Mehrwertsteuer. Dies wird klar vom Gesetz so normiert. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB sagt:

(2) Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Nach der Vornahme der Reparatur wird dann aber auch die Mehrwertsteuer von dem Unfallgegner ersetzt werden. Auch hier ist es daher wichtig, den Beleg über die Reparatur aufzubewahren, damit Sie die Mehrwertsteuer erstattet bekommen können.

Fazit

  • Wo Sie nach einem Fahrradunfall das Gutachten oder bei Bagatellschäden den Kostenvoranschlag einholen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.
  • Das Wichtige hierbei ist, dass Sie die Schadensminderungspflicht nicht vergessen. Außerdem sollten sich nicht wundern, wenn auf dem Kostenvoranschlag die Mehrwertsteuer noch nicht enthalten ist, da diese im Regelfall erst aufgeschlagen wird, wenn das Fahrrad tatsächlich repariert wurde.
  • Um die Kosten problemlos erstattet zu bekommen, sollten Sie unbedingt daran denken, die Belege sorgfältig aufzubewahren.

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