Motorradunfall: Wer zahlt was?

kaputtes Motorrad

In Deutschland sind ca vier Millionen Krafträder zugelassen, von denen die meisten im Sommer aus dem Winterschlaf erwachen und die Straßen einnehmen. Doch häufig kommt es zu Motorradunfällen mangels Knautschzone zu schweren Verletzungen. So sind im Jahr 2018 697 Kraftfahrer tödlich verunglückt und damit mehr als in den Jahren zuvor.

Was tun nach Motorradunfall?

Unmittelbar nach einem Motorradunfall ist es wichtig, an der Unfallstelle vor Ort richtig zu handeln. Zuerst sollten Sie die Unfallstelle absichern, dann Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst alarmieren.

Nach dem Motorradunfall sollten Sie an der Unfallstelle die Kontaktdaten und das Kennzeichen des Unfallverursachers notieren, soweit Ihnen dies verletzungsbedingt möglich ist. Die Informationen sind sehr wichtig und müssen gut aufbewahrt werden, denn nur wenn Sie die Kontaktdaten haben, können Sie Schmerzensgeld und Reparaturkosten vom Verursacher des Motorradunfalls bekommen. Für den Schadensersatz und das Schmerzensgeld ist es zudem ratsam, dass Sie Fotos von der Unfallstelle machen. Fotografieren Sie die gesamte Situation, die Schäden an Ihrem Motorrad und – wenn Sie Verletzungen erlitten haben – auch diese.

Bei Verletzungen sollten Sie schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen und die Verletzung untersuchen lassen. Auch wenn die Verletzung augenscheinlich harmlos ist, sollte diese von einem Arzt untersucht werden. Denn Sie wissen nie, wie sich die Verletzung entwickeln wird und ob es in der Zukunft noch Komplikationen beim Heilungsprozess geben wird.

Die Untersuchungsberichte Ihres Arztes sowie die Fotos von der Unfallstelle und den Schäden dienen als wichtige Beweise bei der Unfallabwicklung und haben Auswirkung auf die Höhe des Schmerzensgeldes.

 

Wer zahlt nach einem Motorradunfall?

Für den entstandenen Schaden nach einem unverschuldeten Motorradunfall kommt der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung auf. Die Versicherung zahlt Ihnen die teure Reparatur des Motorrads, das Schmerzensgeld und ggf. beschädigte Schutzkleidung. Dabei hat der Unfallverursacher wenig mit der Unfallabwicklung zu tun, denn nachdem der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, wird diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Abwicklung übernehmen.

Vorsicht: Geben Sie nur notwendige Informationen an, denn die Versicherung wird versuchen, Ihnen möglichst wenig Schadenersatz zu zahlen. Unüberlegte oder unvorsichtige Angaben zum Unfallhergang werden sich bei der weiteren Regulierung rächen. Deshalb sollten Sie von Beginn an die Abwicklung an versierte Rechtsdienstleister übergeben.

 

Wie viel Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall?

Wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Motorradunfall gezahlt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten, da jeder Fall – und jede Verletzung – anders ist.

Um das Ausmaß Ihrer Verletzung umfassend nachweisen zu können, sollten Sie Fotos von der Verletzung machen, die Verletzung von einem Arzt untersuchen lassen und ggf. ein Schmerztagebuch führen, in dem Sie jeden Tag die Stärke der Schmerzen und Einschränkungen festhalten.

Für eine erste Vorstellung, wie viel Schmerzensgeld gezahlt werden kann, haben wir Urteile für Sie zusammengestellt:

Verletzung

Schmerzensgeldsumme

Schädelprellung mit kleinem Hämatom

ca. 260,00 € (LG Augsburg, 2000)

Unterkieferfraktur

ca. 8.700,00 € (OLG Koblemz, 1985)

Nasenbeintrümmerfraktur

ca. 10.200,00 € (OLG Frankfurt am Main, 1986)

Schwere Kopfverletzung

ca. 35.800,00 € (LG Kaiserslautern, 2005)

Weitere Auszüge aus der Schmerzensgeldtabelle haben wie für Sie in einem eigenen Beitrag zusammengestellt. Diesen Beitrag finden Sie hier.

 

Was zahlt die Versicherung nach Motorradunfall?

Nach einem Motorradunfall haben Sie – sofern der Unfall unverschuldet ist – Anspruch auf Entschädigung, die von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Jedoch wird die Versicherung versuchen, Ihnen möglichst wenig Schadensersatz zu zahlen und Ihnen die Beträge kürzen, um möglich viel Geld einzusparen.

Grundsätzlich haben Sie folgende Ansprüche nach einem Motorradunfall:

  • Schmerzensgeld
  • Kostenpauschale in Höhe von 25,00 €
  • Reparaturkosten
  • Schadensersatz für beschädigte Kleidung
  • Unkosten (Medikamente, Fahrten zum Arzt…)

 

Vorsicht: Die Versicherung wird versuchen, Ihnen möglichst wenig zu zahlen. Damit Sie nicht auf Ansprüche verzichten oder sich mit einem viel zu geringen Schadensersatz zufrieden geben müssen, empfiehlt es sich juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Schadensersatz für Schutzkleidung

Da Schutzkleidung als Motorradfahrer/in unumgänglich ist und in Falle eines Unfalls dem Fahrer/in das Leben retten kann, sollte die Schutzkleidung immer in einem guten Zustand sein. So sollte keinesfalls ein Helm getragen werden, der bereits auf den Boden gefallen ist und möglicherweise Risse enthält.

Ist Ihre – oftmals teure – Schutzkleidung bei dem Unfall beschädigt worden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz bei der Versicherung. Hilfreich für die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes ist hierbei der Kaufbeleg. Basierend auf dem Neukaufpreis wird der Zeitwert (Wert vor der Beschädigung) ermittelt und  von der Versicherung ausgezahlt.

Sollten Sie keine Belege über die Anschaffungskosten Ihrer Schutzkleidung mehr haben, können Sie als Anknüpfungspunkt den Neupreis eines anderen Händlers bzw. den Zeitwert anhand von ebay-Angeboten ermitteln. 

Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Zeitwert Ihrer Motorrad-Schutzkleidung geschätzt werden. In einem Gerichtsverfahren würde dies der Richter gem. § 287 ZPO machen. 

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abweisen, dass ohne ein Beleg kein Schadenersatz möglich sei. Dies ist unrichtig! 

Motorradunfall nicht selbst abwickeln

Wenn Sie unverschuldet in einen Motorradunfall verwickelt worden sind, können Sie die gesamte Abwicklung einem Rechtsdienstleister bzw. Anwalt übergeben. Die damit entstandenen Kosten muss der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung übernehmen. 

So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine Ansprüche durch falsches Verhalten verloren gehen und die gegnerische Versicherung Ihren Schadenersatz nicht unberechtigt kürzt. 

Wenn Sie noch unsicher, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren!

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