Arbeitsrecht

Ihre Taskforce im Arbeitsrecht.

VINQO Kanzlei
Bekannt aus WDR, Pro7, NTV, WZ ua

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie umfassend bei Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen. Dabei stehen wir Ihnen von der kostenfreien Ersteinschätzung bis zum Abschluss des arbeitsgerichtlichen Prozesses schnell und kompetent zur Seite.

Auf unsere Expertise im Arbeitsrecht vertrauen jährlich über 1.000

  • Arbeitnehmer

  • Angestellte im öffentlichen Dienst

  • Führungskräftige und leitende Angestellte

  • Geschäftsführer

  • mittelständische Unternehmen (bis 500 Mitarbeitende)

  • Rechtsschutzversicherer

insbesondere im Individualarbeitsrecht. Unsere Kanzlei verfügt hierfür über eine eigene Taskforce Arbeitsrecht. Unsere Mandanten müssen nicht nur auf einen einzigen Anwalt setzen, sondern können auf ein eingespieltes und erfahrenes Team aus Arbeitsrechtsanwälten vertrauen, die sich mit Erfahrung und Leidenschaft für ihr Problem im Arbeitsrecht einsetzen.

Inhaltsverzeichnis

Wann brauche ich einen Arbeitsrechtsanwalt?

Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht sind für beide Parteien belastend:

Für Arbeitnehmer sind arbeitsrechtliche Konflikte häufig eine große emotionale Belastung und können im Falle einer Abmahnung, Kündigung oder ausstehender Lohnzahlungen schnell existenzbedrohend sein.

Für Arbeitgeber bedeuten Streitigkeiten im Arbeitsrecht Aufwand, finanzielle und unternehmerische Risiken, Reputationsschäden und im schlechtesten Fall sogar behördliche Folgeverfahren (z.B. bei Streit im Bezug auf Mindestlohn, Datenschutz, Arbeitszeiten uvm.).

Hierdurch können rechtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht schnell eskalieren und zu persönlichen Konflikten führen, die beide Seiten eigentlich vermeiden wollen.

Deshalb empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um sich frühzeitig abzusichern und – wenn nötig – die weiteren Verhandlungen an eine emotional unbeteiligte Person auslagern zu können.

Nicht selten entwickeln sich Mandate im Arbeitsrecht stufenweise:

  1. Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fordert etwas und es besteht Unsicherheit, wie hiermit umgegangen werden kann bzw. muss.

  2. Wir unterstützen unseren Mandanten im Hintergrund mit Einschätzungen und Handlungsempfehlungen und erläutern ihm seine Rechte.

  3. Eine gütliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer scheitert. Unsere Anwälte übernehmen die Angelegenheit.

  4. Wir suchen lösungsorientiert aber bestimmt nach einer guten Lösung. Kann diese nicht erzielt werden, setzen wir Ihr Recht mit Ihrer Zustimmung vor dem Arbeitsgericht durch.

Dabei passen unsere Rechtsanwälte die Strategie eng mit Ihnen ab, um die optimale Lösung in Ihrer Situation zu finden. Denn kein Mandat im Arbeitsrecht ist wie das andere.

Prozessführung im Arbeitsrecht

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, ist ein Prozess vor dem Arbeitsgericht fast unausweichlich. Über 40% aller Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht betreffen die Kündigung. Allein 2021 sind knapp 120.000 Prozesse geführt worden.

Bei der Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber sind rechtlich viele Fallstricke zu beachten, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können: 

  • Wurde die Schriftform gewahrt? 

  • Wurde die Kündigung durch eine vertretungsbefugte Person unterzeichnet? 

  • Wäre bei verhaltensbedingten Kündigungen eine Abmahnung erforderlich gewesen? 

  • Gab es eine vorherige Anhörung des Betriebsrats? 

  • Wurde bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl beachtet? 

  • ….

Die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung sind damit als hoch zu bezeichnen.

Abfindung nach einer Kündigung

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht nach einer Kündigung nicht immer der geltend gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch im Fokus. Häufig ist das Arbeitsverhältnis bereits zerrüttet und das Verfahren soll mit einem Vergleich und einer Abfindung enden.

Dabei fallen die Erwartungen an die Höhe der Abfindung sehr unterschiedlich aus und sind nur bei betriebsbedingten Kündigungen gesetzlich geregelt. In allen anderen Bereichen besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr sind Abfindungen in der überwiegenden Anzahl der Fälle s.g. „Vergleichsverträge„. Sie basieren damit ausschließlich auf dem Verhandlungsgeschick der beiden Parteien.

Hierbei müssen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht eine Vielzahl an Fragen taktisch bedacht und eingeplant werden:

  • Liegt Annahmeverzug vor, der die weitere Lohnzahlung begründet?

  • Sind Maßnahmen parallel nachzuholen (Anhörung Betriebsrat, Integrationsamt etc.)?

  • Gibt es bereits eine Nachbesetzung auf die Arbeitsstelle oder nimmt der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine Tätigkeit wahr?

  • Wie ist die Beweislage (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsleistung uvm.)?

Eine bereits bei den Verhandlungen aus Arbeitnehmersicht in den Blick zu nehmende Rechtsfolge ist die Sperrzeit gem. § 159 SGB III. Denn durch die Mitwirkung an der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III erhalten.

Zudem regelt eine Abfindung das Ende des Arbeitsverhältnisses zumeist abschließend. Werden Vorbehalte oder Klauseln nicht aufgenommen, kann dies zu erheblichen, wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deshalb sollten schon die Verhandlungen über die Abfindung durch ein breit aufgestelltes Team aus Anwälten für Arbeitsrecht geführt werden, damit auch der Abfindungsvertrag keine rechtlichen Fallstricke enthält.

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht stehen Ihnen bei der Beurteilung dieser Themen mit Erfahrung zur Seite, um gesichtswahrend und ohne langwierige arbeitsgerichtliche Verfahren eine schnelle und rechtssichere Beendigung des Rechtsstreit zu ermöglichen.

Welche Fristen müssen im Blick behalten werden?

Entscheidend ist die Frist für die Kündigungsschutzklage. Diese beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn diese eigentlich unwirksam gewesen ist. 

Die Frist muss auch gewahrt werden, wenn eine Abfindung erzielt werden soll. Denn wenn die Frist verstreicht und die Kündigung als wirksam gilt, hat der Arbeitgeber regelmäßig kein Interesse mehr, eine Abfindung zu zahlen – denn die Kündigung gilt als wirksam. 

Landesarbeitsgericht

Wie läuft ein Prozess vor dem Arbeitsgericht ab?

Ein arbeitsgerichtliches Verfahren hat einige Besonderheiten zu einem regulären zivilprozessualen Klageverfahren. Der Gang eines solchen Verfahrens sieht typischerweise wie folgt aus:

  1. Es wird Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben (<10% durch Arbeitgeber, 90%+ Arbeitnehmer).

  2. Mit Zustellung der Klage wird zumeist direkt zum Gütetermin geladen. Dies dauert zumeist 2-3 Wochen. Zumeist werden bis zu diesem Zeitpunkt Vergleichsverhandlungen zwischen den jeweiligen Anwälten geführt. Gelegentlich wird auch ein Schriftsatz vorab verfasst, um einige Punkte vorzubereiten.

  3. Im Gütetermin wird versucht, eine gütliche Einigung im Vergleichswege zu finden. In über 66% der Fälle wird ein Vergleich geschlossen.

  4. Kommt es zu keinem Vergleich, wird ein Kammertermin bestimmt und streitig verhandelt. Am Ende steht dann ein arbeitsgerichtliches Urteil. Dies ist jedoch in nur ca. 20% der Verfahren der Fall.

Deshalb kommt es im Arbeitsrecht besonders auf Verhandlungsgeschick und strategische Weitsicht an.

Vertragsprüfung und -gestaltung im Arbeitsrecht

Eine wichtige Grundlage zur Vermeidung von Problemen im Arbeitsrecht ist ein gut verfasster und ausgestalteter Arbeitsvertrag. Hierdurch können Streitigkeiten über die Auslegung unklare oder sogar fehlender Klauseln frühzeitig vermieden werden.

Zugleich können über einen ausdifferenzierten Arbeitsvertrag Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber reduziert werden. Nicht selten werden insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben wichtige Klauseln übersehen, die sogar gesetzlich erforderlich sind – und die auch in den kostenfreien Internet-Downloads nicht aufgeführt sind, z.B.

  • Vereinbarungen zum Homeoffice und dem dortigen Datenschutz

  • Hinweis- und Belehrungspflichten

  • Wirksame Geheimhaltungsvereinbarungen unter Berücksichtigung des Geschäftsgeheimnisgesetzes

  • Regelungen zum Arbeitszeitgesetz

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

  • prüfen Ihre Arbeitsvertrag eingehend,

  • berücksichtigen die Anforderungen der konkreten Arbeit

  • gestalten Klauseln zu Ihrem Vorteil

  • aktualisieren den Inhalt bestehender Arbeitsverträge mit neuester Rechtsprechung

Kaum ein Rechtsgebiet ist so stark durch Rechtsprechung geprägt wie das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts. Die Rechtsprechung muss insbesondere bei Arbeitgebern genau im Blick behalten und berücksichtigt werden, andernfalls können Klauseln unwirksam sein – zum Nachteil des Arbeitgebers.

Aber auch Arbeitnehmer, insbesondere in herausgehobenen Positionen, wünschen regelmäßig eine vollständige Prüfung des Arbeitsvertrages, um so die eigenen Risiken in weiteren Verhandlungen besser abschätzen zu können.

Betriebsräte als Chance oder Risikofaktor für Arbeitgeber?

Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen, § 2 Abs. 1 BetrVG.

Dabei kann es insbesondere bei

  • der Neugründung eines Betriebsrates

  • verweigerten Zustimmungen zu Kündigungen oder Neueinstellungen

  • Arbeitsmaßnahmen des Arbeitgebers

arbeitsrechtliche Konflikten zwischen Betriebsräten, Geschäftsführern und Arbeitnehmern geben, die durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht möglichst mediativ und konfliktarm gelöst werden können.

Denn Konflikte mit Betriebsräten haben aus Arbeitgebersicht ein hohes Risikopotential, sodass sich häufig eine Taskforce für Arbeitsrecht empfiehlt, die die notwendigen Kenntnisse bei Konflikten mit Betriebsräten einbringt. Denn die Folgen eines eskalierten Konflikts mit einem Betriebsrat können weitreichende Folgen haben:

  • Behinderungen des Betriebsrates können Bußgelder bis zu 10.000 € und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

  • Betriebsräte können gegen den Arbeitgeber klagen – und dieser muss grundsätzlich sogar die Verfahrenskosten der Betriebsräte tragen.

  • Betriebsräte können einen großen indirekten Einfluss auf die Arbeitnehmer im Unternehmen haben. Diese Folgen müssen mit berücksichtigt werden.

Deshalb empfiehlt es sich, zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken frühzeitig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der die eigene Erfahrung in die Beratung von Geschäftsführern und Firmeninhaber einbringt, um mit Weitsicht kluge Entscheidungen treffen zu können.

Mehr zu unserer Taksforce Arbeitsrecht im Umgang mit Betriebsräten finden Sie auch in unserem Factsheet Arbeitsrecht.

Ein guter Anwalt im Arbeitsrecht ist ein guter Verhandler. Wir bieten Mandanten im Arbeitsrecht eine ganze Taskforce an Verhandlern, um in jeder Situation die perfekte Lösung finden zu können. 

Wie viel kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Vergütung von Anwälten im Arbeitsrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren im Arbeitsrecht richten sich dabei nach dem Streitwert des Mandats. Dies ist beispielsweise:

  • Bei einer Kündigung: 3x Bruttomonatsgehälter

  • Bei einer Abmahnung: 1x Bruttomonatsgehalt

  • Bei Zeugnisstreitigkeiten: 1x Bruttomonatsgehalt

Auf Grundlage dieses Streitwerts berechnen sich dann die Gebühren des Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Arbeitsrecht. Hinzu kommen dann neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr und ggfs. eine Einigungsgebühr bei einem Vergleich.

Als Faustformel lässt sich festhalten, dass die Gebühren rund 10 bis ca. 25 % des Streitwerts betragen, abhängig vom Verfahren und dem Streitwert.

Die gesetzlichen Gebühren ermöglichen jedoch nicht immer eine faire Vergütung für Aufwand oder Haftungsrisiken, weshalb im Arbeitsrecht auch andere Vereinbarungen, z.B. eine transparente Stundensatzvereinbarung, getroffen werden.

Eine Erstberatung, die über eine ggfs. kostenfreie Ersteinschätzung hinausgeht, ist für Arbeitnehmer ohne gesonderte Vereinbarung auf 190,00 € zzgl. Kostenpauschale und Mehrwertsteuer begrenzt und bietet bereits wertvolle Einschätzungen zum individuellen Fall.

Wer bezahlt den Anwalt für Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht hat eine Besonderheit zu anderen zivilrechtlichen Verfahren: Jede Partei trägt bis zum Abschluss der 1. Instanz (Arbeitsgericht) ihre Kosten selbst.

Dies bedeutet: Auch wenn Sie vollständig vor Gericht gewinnen, muss die Gegenseite – gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – nur die eigenen Verfahrenskosten tragen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Kostendeckung bereits im Vorfeld abzustimmen. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Rückfragen hierzu gerne zur Verfügung und unterbreiten Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Wie finde ich einen guten Anwalt für Arbeitsrecht?

Für die Beurteilung einer guten Kanzlei für Arbeitsrecht sind folgende Kriterien besonders wichtig:

  • Gibt es viele gute Bewertungen zu der Kanzlei? Sind die Bewertungen auf mehreren Portalen und über einen längeren Zeitraum?

  • Bietet die Kanzlei Arbeitsrecht an? Gibt es nur einen Anwalt oder mehrere Anwälte? Gibt es Fachanwälte?

  • Hat die Kanzlei Erfahrung an dem zuständigen Arbeitsgericht (z.B. in Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Nürnberg etc.)?

  • Bieten die Rechtsanwälte z.b. auf ihrer Webseite Referenzen und Zahlen zu ihrer Tätigkeit an?

  • Wie transparent werden Kosten und Risiken in der Ersteinschätzung mitgeteilt?

  • Bietet die Kanzlei eine kostenfreie Erstberatung an, um einen ersten Eindruck als Mandat zu erhalten?

  • Gibt es ein Qualitätsmanagement? Wie werden Fälle im Arbeitsrecht bearbeitet? Gibt es z.B. ein 4-Augen-Prinzip?

Wenn Sie möglichst viele Fragen positiv beantworten können und ein gutes Gefühl haben, haben Sie für Ihr Problem den besten Anwalt im Arbeitsrecht gefunden.

Sie haben einen Fall im Arbeitsrecht und benötigen einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen umfassend zur Verfügung: von der kostenfreien Ersteinschätzung, über die Beratung im Hintergrund, die Verhandlung zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitnehmern bis hin zur robusten Prozessführung vor Arbeitsgerichten in allen Instanzen sind wir Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht.

Ihre Experten im
Arbeitsrecht
Sabrina Muth

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Jan Schlingmann

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Dez. Leiter Vertragsrecht

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