Kosten

Vertrauen beginnt mit dem guten Gefühl transparenter Kosten. 

Übersicht

Ersteinschätzung

0,00 €

Unsere Ersteinschätzung Ihres Anliegens ist kostenfrei. Hierbei besprechen wir Ihr Anliegen, ordnen dieses ein und geben eine erste, unverbindliche Handlungsempfehlung. Ist eine weitergehende Prüfung und Vertretung erforderlich bzw. gewünscht, besprechen wir die nächsten Schritte.

Dauer: ca. 5 bis 15 Minuten. 

Erstberatung
Auskunft, Gutachten, Prüfung

RVG | Rechtsschutzversicherung | Vergütungsvereinbarung

Wenn Sie eine Prüfung oder verbindliche Auskunft als Verbraucher wünschen, fallen hierfür gem. § 34 RVG Gebühren in Höhe von bis zu 226,10 € inkl. MwSt. an. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese ggfs. diese Kosten. Soweit nach der Beratung eine weitergehende Vertretung im Rahmen des RVG gewünscht ist, werden die Beratungskosten vollständig angerechnet. 

Bei komplexeren oder aufwändigeren Mandaten oder einer begleitenden Beratung kann eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis getroffen werden. 

Vertretung & Prozessführung

RVG | Erfolgshonorar | Rechtsschutzversicherung | Vergütungsvereinbarung

Wenn Sie eine rechtliche Vertretung wünschen, bieten wir Ihnen eine individuelle Kostendeckung an.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, fällt diese ggfs. an.

Risikofreies Erfolgshonorar

Bei einem Erfolgshonorar tragen wir alle Rechtskosten. Nur wenn wir für Sie erfolgreich sind, erhalten wir einen Anteil der Forderung. Das Angebot ist noch nicht in allen Fällen verfügbar.

Klassisch nach dem RVG

Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann in sämtlichen Rechtsgebieten erfolgen. Die Kosten richten sich dabei zumeist nach dem Gegenstandswert.

Vergütungsvereinbarung

Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung werden die tatsächlich angefallenen Stunden angesetzt und nicht über Pauschalen wie im Rahmen des RVG abgerechnet. 

Unsere reguläre Vergütungsvereinbarung finden Sie bei unseren Formularen zum Ausdrucken und gelten mit unseren Allgemeinen Mandatsbedingungen.

Abhängig von Ihren persönlich-wirtschaftlichen Verhältnissen können Sie ggfs. berechtigt sein, Beratungs– bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden die Verfahrenskosten abhängig von Ihrer persönlich-wirtschaftlichen Lage durch den Staat übernommen bzw. vorfinanziert. Bitte beachten Sie, das wir keine Beratungshilfe- oder PKH-Anträge stellen. Eine Kostendeckung der Verteidigung mittels Beratungs- oder Prozesskostenhilfe scheidet im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren aus. Möglich wäre allenfalls eine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Soweit Sie uns in Ihrer Strafsache beiordnen lassen wollen, bitten wir um vorherige Rücksprache.