Fahrradunfall bei Fußgängerüberweg und Zebrastreifen – wer haftet?

Fahradunfall auf Zebrastreifen

Auch wenn viele Fahrradfahrer wissen, dass es vielleicht nicht ganz gesetzestreu ist, fahren sie über Fußgängerüberwege – besser bekannt als Zebrastreifen, anstelle ihr Fahrrad hierüber zu schieben

Denn auch wenn er Name es eigentlich schon sagt, für wen diese Überwege geschaffen worden sind, kann es durchaus praktisch sein, ab und zu mal die Abkürzung hierüber zu nehmen, und nicht wie der Rest des Verkehrs warten zu müssen.

Was auf der einen Seite eine Zeitersparnis mit sich bringen kann, kann auf der anderen Seite jedoch unangenehme Konsequenzen haben:

Im besten Fall verärgern Sie nur einen Autofahrer. Problematisch kann es aber dann werden, wenn Sie als Fahrradfahrer beim Überfahren einen Fahrradunfall erleiden. Denn plötzlich können Ansprüche, die Ihnen normalerweise nach einem Unfall zustehen, gekürzt oder ganz verweigert werden.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie sich das Überfahren eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad auf Ihre Schadensersatzansprüche und Ihr Schmerzensgeld auswirken kann.

Wer ist Anspruchsgegner nach Fahrradunfall?

Zunächst muss zwischen Zusammenstößen mit Fußgängern und mit PKW-Fahrern differenziert werden.

Wenn Sie mit einem Fußgänger, der gerade selber den Fußgängerweg genutzt hat, zusammenstoßen, so werden Sie im Regelfall die gesamte Verantwortung hieran tragen. Denn Fußgänger haben gemäß § 26 Abs. 1 StVO auf Fußübergängen Vorrang. § 26 Abs. 4 StVO normiert darüber hinaus, dass wenn Sie auf einem Fahrradweg fahren, an diesem aber ein Zebrastreifen liegt, Sie wie ein Autofahrer langsam heranfahren müssen und Fußgängern ermöglichen müssen, den Weg zu überqueren.

Zwar ist bisher noch keine entsprechende Rechtsprechung ergangen. Jedoch entschied zum Beispiel das OLG München, dass Fußgänger in Fußgängerzonen nicht damit rechnen müssen, dass Fahrradfahrer verbotswidrig radeln und hierauf dann auch keine Rücksicht nehmen müssen. (OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 – 10 U 2020/13) Dies muss dann erst Recht auch für Zusammenstöße an Fußgängerwegen gelten.

Wenn Sie selber auf dem Zebrastreifen fahren, dann haben Sie hingegen gegenüber Autofahrern keinen Vorrang. Ein Autofahrer muss nicht auf Sie warten, wenn Sie den Fußgängerüberweg auf dem Fahrrad fahrend überqueren.

Erst wenn Sie Ihr Fahrrad schieben, werden Sie zu einem vorrangsberechtigten Fußgänger. Diese Regelung kann folgenschwere Auswirkungen haben, wie das Urteil des OLG Oldenburg vom 26.09.1997 zeigt: 

Ein elfjähriges Kind fuhr mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Hierbei wurde es von einem Wagen erfasst. Das Gericht ging davon aus, dass das Kind den Unfall zu 2/3 selber verschuldet hat. Das bedeutet, dass es nur ein Drittel seines eigentlichen Schmerzensgeldes erhielt, und nur ein Drittel seines Sachschadens ersetzt worden ist (6 U 136/97). Zur Erinnerung: Es handelte sich hierbei um ein Kind, in diesem Fall wird das Mitverschulden grundsätzlich schon niedriger angesetzt (§ 828 BGB).

Wenn ein Erwachsener Fahrradfahrer über den Zebrastreifen / Fußgängerüberweg fährt, führt dies sogar zu einer Reduzierung der Haftung des Autofahrers auf null:

Das OLG Frankfurt entschied 2015, dass der über den Fußgängerüberweg fahrende Radfahrer an einem Fahrradunfall die alleinige Haftung trägt, wenn der der PKW-Fahrer mit normaler Geschwindigkeit fuhr. Dies bedeutet: Kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld- dafür muss der Fahrradfahrer dann aber zusätzlich noch die Schäden des Autofahrers tragen (LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. März 2015 – 11 O 86/13). Dies gilt natürlich immer nur dann, wenn der Autofahrer den Fahrradfahrer auf dem Zebrastreifen nicht absichtlich angefahren hat.

In der Praxis ist hier häufig der Nachweis, ob der Autofahrer gegebenenfalls Ihnen den Vorrang eingeräumt und damit auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet hat, problematisch, wenn keine weitergehenden Zeugen zur Verfügung stehen. Selbiges gilt für den Umstand, ob Sie „gerollert“ sind.

Fahrradunfall am Zebrastreifen mit Ampel

Von Bedeutung für die Haftungsquote ist darüber hinaus auch, ob es sich um einen Fußgängerüberweg mit oder ohne Ampel handelte. Fußgängerüberwege mit Ampel sind relativ selten. Wenn ein Fußgänger einen solchen bei rot überquert und es zu einem Unfall kommt, haftet er alleine aufgrund seines überwiegenden Verschuldens.

Das gleiche muss erst recht für Fahrradfahrer gelten, die den Fußgängerübergang trotzdem überqueren. Dies entschied auch das KG Berlin mit Urteil vom 13. November (1986 – 12 U 1736/86 –):

„[…]2.Der Kraftfahrer, der sich einer auf grünes Licht umgesprungenen Ampel nähert, muß daher nicht damit rechnen, daß ein Radfahrer trotz roten Lichts der Fußgängerampel noch versuchen wird, die Straße an der Fußgängerfurt zu überqueren.

Der Unfall kann sich in einem solchen Fall für den Kraftfahrer als unabwendbares Ereignis darstellen. Seine Haftung kommt jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers lediglich die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht.“

Sollte der Fahrradfahrer hingegen den Übergang während einer Grünphase für Fußgänger überfahren haben, kommt es wiederum zu einem überwiegenden Verschulden des Autofahrers. Der Pflichtverstoß des Autofahrers wird in diesen Fällen zumeist die Pflichtverletzung des Fahrradfahrers um ein Vielfaches überragen, sodass es zu einer alleinigen Haftung des Autofahrer kommt.

Was können Folgen für die Durchsetzung des Anspruchs sein?

Nicht nur für die Höhe Ihrer Ansprüche nach einem Unfall, insoweit Sie bestehen, kann es drastische Folgen haben, wenn sie unerlaubterweise einen Fußgängerüberweg genutzt haben.

Auch für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann das Mitverschulden Bedeutung erlangen: Denn wenn Sie Ihre Ansprüche durch einen Anwalt durchsetzen lassen wollen, müssen Sie im Regelfall selber einen Teil der Anwaltskosten tragen. War der Unfall Ihrerseits unverschuldet, trägt im Regelfall der Unfallgegner die Versicherung. Im Schlimmsten Fall werden Ihre Ansprüche dann also von den Kosten des Anwalts aufgezehrt.

Eine Alternative hierfür ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit VINQO. Wir ermöglichen es Ihnen, Ihre Ansprüche trotz Mitverschulden ohne Kostenrisiko gegen den Unfallgegner oder seine Versicherung durchzusetzen.

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