Diese 5 Fehler sollten Sie bei Ihrem Schmerzensgeld vermeiden!

Schmerzensgeld

Die deutsche Rechtsordnung ist bei Schmerzensgeldansprüchen für den juristischen Laien nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. Darum ist es für einen Geschädigten nach einem Unfall oder einer Körperverletzung nicht immer sofort ersichtlich, auf was genau er achten muss, um seinen Schmerzensgeldanspruch möglichst schnell und effektiv durchzusetzen. Die Rechtsunsicherheit soll aber auf keinen Fall dazu führen, dass am Ende Ihr Schmerzensgeldanspruch kleiner ausfällt, oder schlimmstenfalls sogar ganz wegfällt! 

Denn der Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes ist erst dann Genüge getan, wenn Sie auch tatsächlich hinreichend für Ihre Schmerzen entschädigt wurden. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die fünf größten Fehler, die Sie bei der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs unbedingt verhindern sollten.

Keine Fotos von den Verletzungen 

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Insbesondere  bei Schmerzensgeldansprüchen ist eine Fotoaufnahme ein wichtiges Beweismittel, um die Schwere und die Dauer der Verletzung nachzuweisen. Dabei gilt: Mehr ist Mehr. Im besten Fall wird nicht nur die Verletzung direkt nach dem Schadensfall fotografisch dokumentiert, sondern darüber hinaus auch im Abstand von 1-2 Tagen der Heilungsverlauf festgehalten.

Die Dauer, die eine Verletzung zur Heilung benötigt, wirkt sich nämlich am Ende auf die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs aus. So haben z.B. Hämatome die Eigenschaft, sich erst nach ein paar Tagen vollständig abzuzeichnen. Auch Schwellungen sollten über einen längeren Zeitraum fotografiert werden. Fotos sind somit unerlässlich um detailliert nachzuweisen, wie schwer eine Verletzung nicht nur auf dem ersten Blick, sondern in ihrer Gesamtheit war.

 

Kein Arztbericht eingeholt

Der Gang zum Arzt ist lästig, aber nicht nur um medizinische Schäden auszuschließen, wichtig. Der Arztbericht objektiviert die Dokumentation Ihrer Verletzungen. Durch die ärztliche Diagnostik wird detailliert festgehalten, welche Verletzungen Sie erlitten haben und ist damit wichtig, um nicht nur die äußerlich sichtbaren Verletzungen sondern insbesondere die nicht sichtbaren Verletzungen (Frakturen etc.) genau dokumentieren zu können. 

Gerade bei einer HWS-Distorsion, auch Schleudertrauma genannt, die sich häufig nur als Nackenschmerzen oder Kopfschmerzen äußert, muss die HWS-Distorsion von einem Arzt festgestellt werden – möglichst mit bildgebenden Verfahren wir Röntgen.

Auch bei einem Tierbiss ist der Gang zum Arzt unerlässlich. Neben der Behandlung der Wunde und der Gabe von Antibiotika bei Bedarf kann der Arzt feststellen, welche Hautschichten alle betroffen sind, oder ob Sehnen und Gelenke in Mitleidenschaft gezogen worden sind. 

TIPP: Sie hatten einen Unfall bei der Arbeit? Dann lesen Sie hier, wie Sie richtig bei Arbeitsunfällen handeln!

Einwilligung oder Schweigepflichtentbindung der Versicherung unterzeichnen

Vorformulierte Formulare der Gegenseite schnell zu unterzeichnen ist für Geschädigte geradezu grob fahrlässig. Teilweise wird hierbei versucht, ein Schmerzensgeldanspruch zu verhindern oder zu reduzieren. Und im ganzen Stress eines Unfalls oder einer anderen Form des Schadensfalls ist man schnell geneigt, nicht gründlich zu lesen, was einem da gerade vorgelegt wurde. Im Regelfall werden Sie bei der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs mit zwei Formen der vorformulierten Dokumente konfrontiert: Dem

  • Schuldanerkenntnis und der
  • Schweigepflichtsentbindung.

Das Schuldanerkenntnis sollte NIE unterschrieben werden. Wenn Sie angeben, die Schuld an dem Schadensfall zu tragen, können Sie nahezu kein Schmerzensgeld oder Schadensersatz mehr fordern. Zwar kann ein Schuldanerkenntnis später wieder widerrufen werden, jedoch hat es teilweise für die Schuldfrage trotzdem eine Beweisfunktion. Frei nach dem Gedanken „Wer es einmal zugegeben hat, der wird es schon gewesen sein“ kann gerade bei einer sonst ungeklärten Schuldfrage hier ein (unnötiger) Stolperstrick entstehen.

Manche gegnerischen Versicherungen verlangen, dass eine vorformulierte Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet werden soll. Grundsätzlich kann der behandelnde Arzt zwar gegenüber der Versicherung von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden, damit diese die Diagnose aus dem Schadensfall einsehen kann. Jedoch verstecken manche Versicherungen in dieser vorformulierten Entbindungserklärung, dass darüber hinaus Ihre gesamte Krankenakte eingesehen werden darf! Dabei handelt es sich nicht nur um höchst empfindliche Gesundheitsdaten, die gegnerische Versicherung hat kein Recht zur Einsicht. Vielmehr wird die Versicherung versuchen, durch Nachforschungen zu unterstellen, dass Sie durch eine Vorerkrankung oder Vorbelastung bereits Schmerzen hatten, die nicht auf den Unfall zurückzuführen sind. Gerade bei Schockschäden oder psychischen Belastungen wird dabei häufig auf eine vorher bereits gestellte psychologische Diagnose verwiesen. Um Ihre persönlichen Daten zu schützen sollten Sie daher nur eine Schweigepflichtsentbindung bezüglich des behandelnden Arztes für den exakten Zeitraum der Verletzung unterzeichnen.

 

Gezahltes Schmerzensgeld sofort akzeptieren

Gerade in der Auseinandersetzung mit einer Versicherung ist man irgendwann einfach nur noch froh, wenn diese zahlt. Häufig dauert es sogar bei eindeutigen Sachverhalten einige Wochen, bis das Schmerzensgeld auf dem eigenen Konto eingeht. Am gleichen Tag oder kurz zuvor/ kurz später wird auch ein Schreiben der gegnerischen Versicherung eingehen, in der die einzelnen Schadenspositionen aufgelistet werden. Dies muss sorgfältig gelesen und überprüft werden! Häufig errechnet der Sachbearbeiter nämlich pauschal nach Richtwerten der Versicherung, was für eine Verletzung gezahlt wird. Im Einzelfall kann aber Ihr Anspruch durchaus höher ausfallen. Jeder Schadensfall ist anders und jede Verletzung verläuft anders und zieht eventuell andere Komplikationen nach sich. Schmerzensgelderhöhend wirken sich individuelle Umstände wie

  • die Heilungsdauer,
  • die Schmerzmitteleinnahme,
  • die stationären oder ambulanten Behandlungstage, oder auch das
  • Alter der verletzten Person aus.

Darum sollte die gezahlte Summe nicht sofort akzeptiert werden, sondern gründlich überprüft werden, ob nicht ein höheres Schmerzensgeld zu zahlen ist.

Wir haben Fälle gehabt, in denen die Versicherung ein Zehntel des angemessenen Schmerzensgeldes gezahlt hat, bevor wir den Fall übernommen haben.

Selbst Schmerzensgeld „berechnen“

Die Berechnung des Schmerzensgeldes in Deutschland ist fast durchgängig durch die Rechtsprechung geprägt: § 287 ZPO  legt fest, dass in einem Gerichtsprozess die Höhe des Schadens durch das Gericht „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“ festgelegt wird.

Bei einem immateriellen Schaden, wozu auch Schmerzen gehören, ist die Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes fast immer streitig, gerade weil es hier um viele, individuelle und unterschiedlich zu berücksichtigende Umstände geht. Die Schmerzensgeldtabelle stellt keine Tabelle im engeren Sinne dar, die einer Verletzung ein konkretes Schmerzensgeld zuordnet, sondern ist eine Sammlung von Urteilen der Gerichte, welche Schmerzensgelder bisher für welche Verletzungen als angemessen angesehen wurden. Gerade bei etwas komplizierteren Sachlachen und Verletzungen wird es dann mehr als kniffelig, die richtigen Urteile zu finden, welche tatsächlich auf den Fall passen. Auch der Zeitpunkt der Urteile spielt eine Rolle: Früher wurden zum Beispiel in vielen Fällen höhere Schmerzensgelder für HWS-Distorsionen gezahlt. Und häufig übersieht man Fakten, die den Schmerzensgeldanspruch erhöhen können. Wussten Sie beispielsweise, dass wenn Sie durch einen Verkehrsunfall einen Urlaub verpassen, Sie hierfür keinen Schadensersatz erhalten, dies aber durchaus schmerzensgelderhöhend wirken kann? 

 Sogar kleine Abweichungen führen am Ende zu einem nicht optimalen Ergebnis für Sie. Darum lohnt es sich immer, Profis mit der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes zu beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

 

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