Hundebiss – was muss ich tun?

Hundebiss Schmerzensgeld

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu ca 30.000 Fällen von Hundebissen. Wie Sie richtig reagieren, wenn Sie von einem Hund gebissen worden sind, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

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Warum sind Hundebisse gefährlich?

Die meisten Verletzungen, die durch einen Biss eines Hundes entstehen sind oberflächlich und hinterlassen Hautabschürfungen und Quetschungen.

Allerdings kann es vorkommen, dass je nach Beißkraft und Größe des Hundes der Bliss schlimmere Folgen hinterlässt. So beißen manche Hunde sehr tiefe und gefährliche Wunden, die der Muskulatur, den Sehnen oder den Knochen schaden. Dazu besteht die Gefahr der Wundinfektion, weshalb Sie Ihren Hundebiss immer von einem Arzt untersuchen lassen sollten. In ca 10 bis 15 % aller Hundebisse in Deutschland kommt es zu einer Wundinfektion. Bakterien können durch Risse im Gewebe einfach in die Blutbahn des Menschen gelangen, die der Hundebiss verursacht hat.

Achtung: Infektionsgefahr!

In den Mundhöhlen von Hunden sammeln sich viele Keime, die Entzündungen hervorrufen können. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu erkennen, ob sich die Wunde entzündet, sonst kann es im schlimmsten Fall zu einer Sepsis (Blutvergiftung) kommen.

Zu den Symptomen einer Wundinfektion gehören:

  • Rötung und Überwärmung
  • Schmerzen und Schwellung
  • Eiterbildung
  • Durchblutungs- und Sensibilitätsstörungen
  • Funktionseinschränkungen

Um sich zusätzlich gegen eine Tollwut- und Tetanusinfektion absichern zu können, sollten Sie mit Ihrem Arzt über eine ggf. notwendige Impfung sprechen.

 

Was Sie nach einem Hundebiss tun müssen

Handelt es sich bei der Wunde nur um eine oberflächliche Verletzung, sollten Sie zuerst die Kontaktdaten des Hundehalters notieren und Ihre Kontaktdaten der Person geben. Ihre Wunde ist nach Grad der Verletzung entsprechend zu versorgen.  Beachten Sie folgende Schritte nach einem Hundebiss:

  • Säubern und desinfizieren: Die Wunde sollte schnellstmöglich mit Wasser ausgespült werden und mit Desinfektionsmittel behandelt werden, um möglichst viele Viren zu beseitigen.
  • Verbinden: Um die Wunde zu schützen, sollte diese mit sterilem Verbandsmaterial verbunden werden.
  • Abgebissene Körperteile: Einsammeln und in einem Tuch in einer Plastiktüte aufbewahren.
  • Druckverband: Bei einer tiefen Bisswunde mit großem Blutverlust sollten Sie einen Krankenwagen rufen und bis dieser eingetroffen ist, einen Druckverband zum Stoppen der Blutung anlegen

 

Wo muss ich den Hundebiss melden?

Sie können dem Ordnungsamt über den Hundebiss informieren. Das Ordnungsamt prüft dann Ihren gemeldeten Hundebiss und entscheidet, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Maßnahmen, die angeordnet werden können, sind zum Beispiel Leinen- oder Maulkorbpflicht. Ein Wesenstest kann angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt. Ist der Halter nicht in der Lage, die Auflagen zu erfüllen, muss er den Hund gegebenenfalls abgegeben.

 

Wer haftet für Hundebiss? 

Grundsätzlich sind der Hundehalter sowie der Hundebesitzer für den Hundebiss verantwortlich. Die ist in § 833 BGB festgehalten:

§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […].

Für den Hundebesitzer, dem der Hunde nicht gehört, gilt § 834 BGB: 

§ 834 Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt.

Beißt der Hund allerdings zu, weil dieser vorher provoziert wurde, dann trägt das Opfer eine Teilschuld. Nach dem Biss haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der entstandenen Folgen (Verletzung, Arztrechnungen, Arbeitsausfall etc.).  

 

Kann ich Schmerzensgeld auch ohne eine Strafanzeige erhalten? 

Grundsätzlich gilt: der Hundebesitzer kann sich gem. § 229 StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht haben. Wurde der Hunde gezielt auf Sie losgelassen, handelt es sich sogar um eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten. 

Häufig wollen Geschädigte jedoch keine strafrechtlichen Schritte gegen den Tierbesitzer (Tieraufseher) einleiten sondern nur ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten. 

Sie haben unabhängig von einer Anzeige Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Eine Anzeige ist eine strafrechtliche Maßnahme, um den Tierbesitzer für sein Verhalten zu sanktionieren. Das Schmerzensgeld ist jedoch ein zivilrechtlicher Anspruch, auf den Sie aufgrund des Verhaltens des Tieraufsehers Anspruch haben. Gegen den Tierhalter haben Sie den Anspruch auf Schmerzensgeld sogar unabhängig davon, ob er sich fahrlässig verhalten oder nicht. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Gefährdungshaftung, die unabhängig von einem Verschulden ist. Es muss deshalb kein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafantrag gestellt werden, um ein Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu erhalten. 

Sollte jedoch der Tierbesitzer den Hundebiss bestreiten oder einen unrichtigen Hergang des Geschehens angeben, kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahren sinnvoll sein. Der Sachverhalt wird dann nämlich von der Polizei weiter ermittelt und auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Polizei können Sie dann Ihre Schmerzensgeldansprüche leichter stützen

 

Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich für meinen Hundebiss?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der entstandenen Verletzung und dessen Folgen. Deshalb wird es immer individuell entschieden, welche Summe als Entschädigung angemessen ist. Hilfreich und notwendig bei der Aushandlung des Schmerzensgeldes sind vor allem Fotos, die die Wunde und den Heilungsprozess dokumentieren sowie ein Schmerztagebuch, indem Sie jeden Tag die Schmerzen festhalten. 

Der folgenden Tabelle können Sie verschiedene Gerichtsurteile für die Höhe des Schmerzensgeldes entnehmen, das als erste Orientierung dient:

Hundebiss an der Schulter und in den Unter­schenkel

AG Ravensburg/­2011
(Az. 13 C 1327/10)

1.200,00 €

Hunde­biss in die Wade

LG Nürn­berg, 22.11.2013 (AZ: 15 S 5611/13)

1.500,00 €

Hunde­biss mit Blut­vergif­tung

AG München, 06.09.2011 (AZ: 261 C 32374/10)

2.000,00 €

Bisswunde am Unterarm durch Kampfhund

AG Mannheim, Urteil vom 11.07.2000, Az. 6 C 241/00

2.000,00 €

vier Bisswunden mit tiefen Weichteilverletzungen am linken Unterschenkel 

Amtsgericht Schwäbisch Hall Urteil vom 5.12.1995 zu AZ 15 C 49/95 

2.000,00 €

                                           Ein Fahrradfahrer war wegen eines freilaufenden Hundes gestürzt

AG Paderborn, Urteil vom 15.06.2005, Az. 11 C 972/04

2.000,00 €

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