Schadenersatz nach Hundebiss – das steht Ihnen zu!

Hundebiss Schmerzensgeld

Nach einem Hundebiss können Sie – sofern der Hundebiss unverschuldet ist – Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Hundehalter, als sogenannten Anspruchsgegner, geltend machen. Dabei ist nicht nur der Hundehalter der Anspruchsgegner, auch der Hundeaufseher, also die Person, die mit dem Hund Gassi gegangen ist, haftet für den Hundebiss sowie – soweit vorhanden – die Hundehaftpflichtversicherung.  

Ansprüche, die Sie nach einem Hundebiss haben:

èSchmerzensgeld:  Die Höhe richtet sich nach der Art, Intensität und Dauer der  Verletzungen und deren Folgen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie mit unserer Schmerzensgeldtabelle.

èKostenpauschale: Als Aufwandsentschädigung stehen Ihnen pauschal 25,00 € nach einem Hundebiss zu.

èWeiterer Schadenersatz: Ist bei dem Vorfall Ihre Kleidung beschädigt worden, können Sie auch hierfür Schadensersatz verlangen.

èUnkosten: Kosten, die durch den Hundebiss angefallen sind, wie zum Beispiel Fahrtkosten zu Ihrem Arzt oder Parktickets. Um diese erstattet zu bekommen, müssen Sie unbedingt die Belege aufbewahren.

WichtigSollte eine Versicherung des Hundehalters die Abwicklung des Hundebisses übernehmen, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Sie haben dann nämlich auf der Gegenseite einen Versicherungskonzern, der versucht, mit Regulierungsstrategien und Urteilsverweisen möglichst viel Geld zu sparen und entweder gar kein Schmerzensgeld oder ein viel zu geringes Schmerzensgeld zu zahlen.

Zusätzlich gilt bei der Abwicklung des Hundebisses: Sie erhalten höchstens die Ansprüche, die Sie geltend gemacht haben. Wenn Sie z.B. nicht wissen, welche Ansprüche Ihnen weiter zustehen (fiktiver Haushaltsführungsschaden uvm.), wird Sie die Versicherung hierauf auch nicht aufmerksam machen. Die Versicherung ist als wirtschaftlicher Konzern tätig und steht auf Seiten des Schädigers.

Deshalb empfehlen wir Ihnen von Beginn an, Ihren Hundebiss durch einen spezialisierten Rechtsdienstleister geltend zu machen.  

 

Voraussetzungen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, ist es wichtig, dass Sie alle Belege und Arztberichte sorgfältig aufbewahren. Dazu zählen z.B.:

  • Arztberichte, Durchgangsberichte etc.
  • Fotos von den Verletzungen
  • das Führen eines Schmerztagebuchs
  • Belege über Parkkosten und Fahrtstrecken
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ein erhöhtes Schmerzensgeld und Verdienstausfall

Damit wir Ihren Fall bearbeiten und Ihr Schmerzensgeld geltend machen können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  1. Kontaktdaten des Hundehalters oder Hundeaufsehers und – soweit vorhanden bzw. bekannt – der Hundehaftpflichtversicherung
  2. Kurze Beschreibung des Vorfalls
  3. Wenn vorhanden: Arztbericht, Fotos, Schmerzenstagebuch, Belege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  4. Ihre Kontaktdaten

 

Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen – mit VINQO

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung kostenfrei für Sie. Dazu gehört die individuelle Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes sowie die Übernahme des gesamten Papierkrams. 

Die oben genannten Unterlagen können Sie uns einfach per E-Mail an info@vinqo.de zukommen lassen. Nachdem wir Ihren Fall erhalten haben, werden wir diesen schnellstmöglich prüfen und Sie kontaktieren. Sie erhalten eine Rückmeldung binnen weniger Stunden.

Die oben genannten Unterlagen können Sie uns einfach per E-Mail an info@vinqo.de zukommen lassen. Nachdem wir Ihren Fall erhalten haben, werden wir diesen schnellstmöglich prüfen und Sie kontaktieren. Sie erhalten eine Rückmeldung binnen weniger Stunden.

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